Version1.0-Earth-EU-Germany-2004/08/20-10:55MEZ/UTC+1:00
freie Menschen Lizenz (auch als fhl -f, fhl -p gekennzeichnet.)
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Werke – Sind von/ für/ über Menschen entwickelte, erfundene, weiterführende, veränderte, verbesserte, neue, alte Dokumente, Literatur, Wissenschaften, Musik, Kunst, Gegenstände, Modelle, Mitteilungen, Aufzeichnungen, Schrift-, Bild- , Ton-, Datenverarbeitsträgern, Algorithmen, Formeln, Prozesse, Methoden, Ideen, Hardware, Software oder sonstige mit/ durch menschliche Tätigkeiten/ Dinge/ Erschaffendes.
Autor – Der Mensch /die Menschen, der/ die das Werk entwickelt, erfunden, weiterführt, verändert, verbessert hat/ haben. Jedoch keine Verleger, Vertreter, Anwälte, sowie beauftragte veröffentlichende Menschen.
Lizenz – Meint die „free humans license“. Es beinhaltet 2 Teillizenzen (f: free - freie Werke/ p: private - private, geschützte Werke). Sowie der Versionsnummer 1.0, sollte nicht auf eine zukünftige oder vergangene Lizenzversion verwiesen worden sein.
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Alles steht unter einer Lizenz und wird wie folgt gekennzeichnet:
Jede einzelne Teillizenz gehört zur free humans license und gilt als dessen Teil, die Einzellizenzen werden unterschiedlich verwaltet und gehandhabt, es kann von fhl -p auf fhl -f gewechselt werden, jedoch nicht umgedreht. Nach Ablauf der fhl -p wird automatisch zur fhl -f gewechselt.
Zur freien Veröffentlichung von Werken ohne Anspruch auf Patente und Copyright. Die Lizenz und unter ihr stehenden Werke dienen nur zur unbeschränkten Veröffentlichung, Bekanntgabe, Weitergabe sowie als Informationsquelle der Menschen. Weiterhin dürfen keine Abgaben oder sonstige Leistungen für eine solche Veröffentlichung, sowie deren Zugang, des Werkes gefordert werden.
Zur eingeschränkten Veröffentlichung von Werken ohne Anspruch auf Patente, aber Copyright auf eine bestimmte Zeitspanne. Die Lizenz und unter ihr stehenden Werke dienen nur zur unbeschränkten Veröffentlichung, Bekanntgabe, Weitergabe sowie als Informationsquelle der Menschen. Weiterhin dürfen Abgaben oder sonstige Leistungen für eine solche Veröffentlichung, sowie deren Zugang, des Werkes gefordert werden. Von den gesamten Abgaben / Einnahmen gehören zu 97% dem Autor, 3% wird zur Verwaltung der Lizenz und/oder der Rest für die Gemeinnützigkeit verwendet, mindestens aber 50 Euro wird jedes Jahr im voraus bezahlt. Die Laufzeit der fhl -p beträgt 5 Jahre und wird danach zur fhl -f.
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§1. Die Lizenz und Werke müssen jedem Menschen zugänglich gemacht werden und wurden. Die Werke sind Dimensionslos, das heisst:
a) Anspruch auf diese Lizenz und Werke haben Menschen die auf/ in/ über/ um einen Planeten / Sonnensystem / Universum in der Zeit der Gültigkeit dieser Lizenz und darüber hinaus (Werke unter fhl -p werden nach Ende der Laufzeit von 5 Jahren unter fhl -f gestellt und sind dann unter fhl -f zu handhaben).
b) Anspruch auf Veröffentlichung der Werke haben die mit dieser Lizenz versehenden Werke.
c) Sollte es keine Möglichkeit geben ein Werk zu veröffentlichen, so wird dieses als Anhang oder Zusatz eines anderen Werkes gehangen oder hinzugefügt und gilt als dessen Teil, das dann komplett als ganzes unter dieser Lizenz stehende Werk gilt.
Bedingungen für free humans license -free(fhl -f):
Komplett freier Zugang und Nutzung zu den Werken, egal welcher Raum und welche Zeit, oder sonstige Dimensionen.
Bedingungen für free humans license -private (fhl -p):
Der Autor darf bestimmen in der Laufzeit dieser Lizenz welche Teile des Werkes veröffentlicht werden. Deren Zugang und Nutzung, egal welcher Raum und welche Zeit, oder sonstige Dimensionen ist gegeben und zu erhalten. Nach Ablauf der Lizenz werden alle Teile des Werkes unter fhl -f veröffentlicht.
§2. Unter der Lizenz stehende Werke des Menschen dürfen niemals verändert, gelöscht oder zensiert werden, dies gestattet die Originalität des Werkes.
Veränderungen eines Werkes gelten als neues Werk und können automatisch unter dieser Lizenz stehen, sollte kein anderer Verweis verwendet werden. Das Veränderte Werk hat nichts mehr mit dem Ursprungswert zu tun, sollte der Verweis „-w“ (-weitere Werke) auf künftige Änderungen fehlen. Durch den Verweis muss vom Ursprungswerk ausgehende Werke auf das Ursprungswerk verwiesen werden (Basiert auf >Name des Werkes< ) und wird automatisch unter diese Lizenz gestellt, sollte der Verweis „-l" >Name der Lizenz< (-Lizenz <Name der Lizenz>) fehlen.
Nur für fhl -p:
Durch Anhängen von "-k" (-keine Kopie) darf das Werk nicht kopiert werden. So darf jeder Mensch das Werk auf den unterschiedlichen Wegen / Schrift-, Bild-, Ton-, Datenverarbeitsträgern / Plattformen nutzen, egal welche die Ursprungsquelle ist, jedoch sollte man die Ursprungsquelle vorliegen haben, die vom Autor erstellt/ gestattet wurde.
Für fhl -f und fhl -p:
Sollte die Ursprungsquelle nicht mehr vorliegen, muss ein öffentlicher Ort angegeben werden wo das Werk zu erhalten ist. Sollte das "-k" (keine Kopie) fehlen, kann ein Mensch oder seine Hilfsmittel das Werk auf den unterschiedlichen Wegen / Schrift-, Bild-, Ton-, Datenverarbeitsträgern / Plattformen nutzen und kopieren.
§3. Teile eines Werkes, sowie Hintergrundwissen/ Aufbau/ Logikmodelle/ Mischungen/ Verhältnisse/ Quellen (auch Quellcode) werden als Bestandteil an das Werk gehängt.
free humans license -free(fhl -f):
Das Hintergrundwissen/ Aufbau/ Logikmodelle/ Mischungen/ Verhältnisse/ Quellen (auch Quellcode) ist/ wird/ wurde auf zukünftige Werke für den freien Zugang veröffentlicht.
free humans license -private(fhl -p):
Durch Anhängen vom „-h“ (-Hintergrund sperren) kann der Autor das Hintergrundwissen/ Aufbau/ Logikmodelle/ Mischungen/ Verhältnisse/ Quellen (auch Quellcode) auf zukünftige Werke für den freien Zugang sperren bis zum Ablauf der Lizenz Laufzeit von 5 Jahren, danach wird es zur fhl -f.
§4. Diese Lizenz gilt für jedes Werk eines Menschen, das ein entsprechenden Vermerk aufweist, die auf diese Lizenz verweist, sowie das Werk den anderen Menschen zur Verfügung gestellt wurde und werden.
§5. Werke des Menschen die unter der Lizenz stehen, dürfen keine weitere Lizenz beanspruchen. Ehemalige und Zukünftige Bestimmungen, Bedingungen, Gesetze, Patente gelten nicht, mit Ausnahme der Menschen Würde, Meinungsfreiheit, Gleichheit aller Menschen und das Recht auf Leben.
§6. Sollten Werke unter dieser Lizenz, infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde einen oder mehreren Menschen, Organisationen, Gruppierungen, Firmen, sowie Staaten Bedingungen oder Strafen auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreit diese Lizenz unter der Berücksichtigung der Bedingungen der Lizenz. Die Werke und Menschen können nicht verurteilt/ bestraft/ hingerichtet/ zensiert werden. Für das Werk wird immer zu Gunsten der Freien Verfügbarkeit und Zugang entschieden, ohne das einen/ mehrere Menschen seine/ ihre Menschenrechte verliert/ verlieren/ oder auch nur eingeschränkt werden.
§7. Sollte sich ein Teil dieser Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so sollen diese Paragraphen ihrem Sinne nach angewandt werden; im Übrigen sollen diese Paragraphen als Ganzes gelten.
Sollte sich ein Teil eines Werkes eines Menschen sich als falsch herausstellen, so gilt das Werk des Menschen als Informationsquelle und steht weiterhin unter dieser Lizenz. Wenn das Werk unter fhl -p steht, hat der Autor dafür zu sorgen das sein Werk Fehlerfrei anderen Mensch zur Verfügung steht.
§8. Sollte es aus bestimmten Umständen ein Teil der Paragraphen verhindert oder nicht angewendet werden, gilt dies als Verletzung der Lizenz und hat die Folge des ungehinderten Anwenden der Lizenz, sowie des Entzugs der Patentrechte und Vereinbarungen ehemaliger und zukünftige Zeiten zugunsten der Menschen. Dies bedeutet die komplette Übergabe, mit allen Teilen und Zusätzen an die Lizenz fhl -f.
§9 Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen Die Lizenz und die Werke darf/ dürfen keinen Menschen oder Gruppe von Menschen oder deren Meinungen diskriminieren. Es sollte zu Gunsten der internationalen Menschenrechte verfahren werden, nicht aber den Gesetzen/ Bedingungen einzelner Personen/ Gruppen/ Staaten.
§10 Autorangabe:
Durch Anhängen von "-a" (-Autor) kann der Autor sein Namen unter/ auf/ am dem Werk stellen/ schreiben. Der Textzug des Namen vom Autor gehört dann zum Werk.
free humans license -free(fhl -f):
Der Autor hat dafür zu Sorgen das sein Werk veröffentlicht wird/ wurde und frei zugänglich ist.
free humans license -private(fhl -p):
Der Autor hat dann das Recht zu bestimmen welche Teile seines Werkes veröffentlicht werden. Veröffentlichte Teile bleiben öffentlich zugänglich.
§11 Lizenzvergabe:
free humans license 1.0 -free(fhl 1.0 -f): Werke die unter dieser Lizenz gestellt werden sollen, müssen mit dem Hinweis:
„Dieses Werk eines Menschen dient zur Information und Wissensquelle der Menschen. Es steht unter der free humans license 1.0 -free“ oder
„Dieses Werk eines Menschen dient zur Information und Wissensquelle der Menschen. Es steht unter der fhl 1.0 -f“
free humans license 1.0 -private(fhl 1.0 -p): Werke die unter dieser Lizenz gestellt werden sollen, müssen mit dem Hinweis:
„Dieses Werk eines Menschen dient zur Information und Wissensquelle der Menschen. Es steht unter der free humans license 1.0 -private“ oder
„Dieses Werk eines Menschen dient zur Information und Wissensquelle der Menschen. Es steht unter der fhl 1.0 -p“
Danach können die Module angehängt werden.
zum Beispiel mit Autor und Hintergrundwissen sperren:
„Dieses Werk eines Menschen dient zur Information und Wissensquelle der Menschen. Es steht unter der fhl 1.0 -p“ -a -h
§12 Da genau diese Lizenz unter genau dieser Lizenz steht, kann diese nicht verändert, gelöscht oder zensiert werden, nur ergänzt werden, sowie alle anderen Bedingungen gelten. Der Lizenzinhaber ist Aufgrund der Paragraphen dieser Lizenz für die Lizenz und unter ihr stehende Werke nicht haftbar.
Der Lizenzinhaber hat kein Anspruch auf die Werke, die unter der Lizenz stehen und kann die Lizenz und Werke nicht ändern/ löschen. Jedoch kann der Lizenzinhaber im Laufe der Zeit neue Versionen der free humans license veröffentlichen, wobei die alten Versionen der Lizenz weiterhin gültig sind und bleiben.
Sollten Ergänzungen und Zusätze der Lizenz hinzukommen, dabei wird der Inhalt der vorigen Lizenz Versionen Bestandteil der neuen Lizenz und die Lizenz bekommt eine eindeutige aufsteigende Versionsnummer mit Datum und Uhrzeit und Ort der Genehmigung (nach dem zum Zeitpunkt der Änderung aktuellen Rechten und Standards).
Derzeitiges Schema:
„Version1.0-Earth-EU-Germany-2004/08/20-10:55MEZ/UTC+1:00“
Version(Nummer.Teilnummer)-(Planet)-(Ländergemeinschaft)-(Land)-(Jahr)/ (Monat)/(Tag)-(Stunde:Minute)